AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Diese Bedingungen sind Inhalt aller Montage- und Lieferverträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte. Etwa entgegenstehende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit, sofern das nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden ist.
2. Die auf dieser Homepage genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusiv derzeit gültiger Mehrwertsteuer. Unsere Preise werden in Euro berechnet. Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, verstehen die Preise sich ohne die Lieferung.
Der Versand wird gesondert vereinbart und geschieht auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Das gilt auch dann, wenn der Lieferer die Fracht ganz oder teilweise vergütet.
3. Rechnungen für Montagearbeiten sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu bezahlen. Rechnungen für sonstige Lieferungen sind innerhalb von 10 Tagen netto Kasse zu bezahlen. Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung herein. Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugspesen sind stets sofort fällig. Geht ein Wechsel zu Protest, gelten alle weiteren Forderungen als sofort fällig, auch soweit sie durch noch in Umlauf befindliche Wechsel abgedeckt werden.
Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum gerät der Besteller auch ohne vorherige Mahnung in Verzug. Im Falle des Verzuges berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Landeszentralbank.
5. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.
6. Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat.
7. Offensichtliche und/oder erkannte Mängel sind innerhalb eines Zeitraumes von 1 Monat nach Lieferung bzw. nach Fertigstellung unserer Arbeiten zu rügen. Nach Ablauf der Frist ist die Erhebung von Mängelrügen für offensichtliche oder erkannte Mängel ausgeschlossen.
8. Im Falle rechtzeitig gerügter Mängel hat der Besteller zunächst - nach unserer Wahl - nur Ansprüche auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Erst wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung endgültig fehlschlägt, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, Schadensersatz verlangen; das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages ist ausgeschlossen ebenso wie das Recht des Bestellers, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, es sei denn, wir stimmten dem ausdrücklich und schriftlich zu. Die Geltendmachung von Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen außer bei grob fahrlässigem Verhalten oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.
Mängel am gelieferten Schwimmbecken, die sich nicht auf dessen Dichtigkeit und nicht auf die mit dem Einbau verbundenen Werkleistungen beziehen, sind zunächst vom Besteller gegen den Hersteller geltend zu machen. Wir haften nur und erst dann, wenn der Hersteller jede Nachbesserung oder Ersatzlieferung verweigert oder die Nachbesserung fehlschlägt.






